50 Jahre BVR: Gestalter, Moderator, Strategieführer
Hätte Heinrich Böll einen BVR-Roman geschrieben, dann hätte er ihn womöglich "Advokaten vor Flusslandschaft" genannt. Ohne Sekt und Selters nahmen 1972 zwei Präsidenten, vier weitere Vorstände, ein Geschäftsführer, 18 Referenten und ungezählte weitere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Bonner Heussallee 5 ihre Arbeit auf. Mitarbeiterinnen gab es damals ausschließlich auf Sekretariatsebene. Alle Positionen von den Referenten aufwärts hatten – durchaus zeittypisch – Männer inne. Die Hälfte der Sachbearbeiter arbeiteten im Bereich Bankrecht, die zweitgrößte Gruppe stellten die Steuerrechtler. Verbandssitz war das Schulze-Delitzsch-Haus im damaligen Regierungsviertel, nur wenige Schritte vom Ufer des Rheins entfernt.
In dem langgestreckten weißen Bau der Nachkriegsmoderne wurde auch schon politische Geschichte geschrieben: 1954 entstand hier das erste nationale Verbindungsbüro eines Vorläufers der Europäischen Union. Eröffnet wurde es ein Jahr zuvor für den Deutschen Genossenschaftsverband (DGV), der vor 1972 die Spitzenorganisation für die Volksbanken und alle gewerblichen Genossenschaften war. Zweiter Nutzer war der Zentralverband des genossenschaftlichen Groß- und Außenhandels, in dem bereits seit 1949 gewerbliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften gebündelt waren.
Der BVR ist im juristischen Sinne eine Neugründung, eingetragen in das Vereinsregister am 24. Januar beim Amtsgericht Bonn. Er entstand aber nicht aus dem Nichts. Keimzelle ist die Abteilung Kreditgenossenschaft des DGV, ergänzt durch drei kreditwirtschaftliche Experten des Deutschen Raiffeisenverbands und durch neue Mitarbeiter. Damit hatten alle in Deutschland bestehenden Genossenschaftsbanken seit 1864 wieder einen nationalen Fachverband.
Wurzeln reichen bis ins Jahr 1859
Auch wenn keine juristische Linie existiert: Historisch gründet der BVR auf dem ältesten deutschen Bankenverband, dessen Wurzeln 1859 auf dem Vereinstag deutscher Spar- und Vorschussvereine in Weimar gelegt wurden. Bis 1864 war der Vereinstag die Plattform für die damals noch jungen kreditgenossenschaftlichen Startups. Hermann Schulze-Delitzsch ist uns heute als Ideengeber der gewerblichen Genossenschaften bekannt. Auf sein Betreiben hin ist 1864 mit dem Allgemeinen Verband der auf Selbsthilfe beruhenden deutschen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften eine nationale und spartengreifende Organisation geschaffen worden.
Nacheinander entstanden bis zum Ersten Weltkrieg mehrere eigenständige nationale Verbände für Ländliche Genossenschaften, für (Wohnungs-)Baugenossenschaften und für Konsumgenossenschaften. Sie unterschieden sich nicht nur in ihren Fachausrichtungen, es gab auch unterschiedliche kulturelle und politische Ausrichtungen. Diese Fragmentierung der deutschen Genossenschaften spiegelte die gesellschaftliche Realität des 19. Jahrhunderts wider. Mit der Gründung der Bundesrepublik war diese Trennung nicht mehr zeitgemäß.
Das entscheidende Motiv zur Neuordnung der ländlichen und gewerblichen Genossenschaftsorganisationen war, den Volksbanken und Raiffeisenbanken Möglichkeiten zur Fusion und Kooperation zu eröffnen und die Verbundstrukturen effizienter zu gestalten. In der zweiten Hälfte der 1950er Jahre war das Umfeld, in dem sich Volksbanken und Raiffeisenbanken bewegten, von kräftigem Wachstum, neuen Anforderungen der Kunden, sprunghaft zunehmender „Bankfähigkeit“ weiter Bevölkerungskreise und spürbar zunehmendem Wettbewerb gekennzeichnet.
Vom „Wirtschaftswunder“, das Deutschland seit der Währungsreform bis Anfang der Siebzigerjahre erfasste, hatten beide kreditgenossenschaftlichen Organisationen zunächst weniger profitieren können als die Großbanken und die Sparkassen. Die Konkurrenzsituation verschärfte sich nochmals deutlich, als 1967 die Zins- und Wettbewerbsabkommen der Banken aufgehoben wurden. Gleichzeitig behinderte das Verbot, Kredite an Nichtmitglieder zu vergeben, die Entwicklungschancen der Genossenschaftsbanken. Zusätzlich belastend wirkten sich der schrittweise Wegfall ihres Steuerprivilegs und die kostenintensive Einführung moderner Technologien im Bankgeschäft aus.
Die Genossenschaftsbanken – aber auch die sie unterstützenden Zentralbanken, Verbundunternehmen und Verbände – standen vor Herausforderungen, die ein Überdenken der tradierten Strukturen erforderlich machten. Der erbitterte Konkurrenzkampf, den sich die Volksbanken und Raiffeisenbanken vor Ort bei weitgehend identischen Kunden- und Mitgliederstrukturen lieferten, schwächten sie vor allem im Wettbewerb mit den Sparkassen. Hinzu kam, dass die klassische Mitglieder- und Kundengruppen der Genossenschaftsbanken schwanden. Die Zahl selbstständiger Bauern, Handwerker und Händler sank in Deutschland, der neue Mittelstand definierte sich zunehmend als Arbeitnehmer. Georg Draheim, seit 1964 Präsident der Deutschen Genossenschaftskasse in Frankfurt am Main, forderte die Genossenschaftsbanken auf, die „Zwangsjacke der Dogmen“ abzulegen und ihre Strukturen den radikal veränderten wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen anzupassen. Auf Dauer konnte die Stellung der Kreditgenossenschaften im Bankenmarkt nur durch eine Bündelung der Kräfte gestärkt werden.
Schleppende Verhandlungen
Diese Einsicht führte nach längeren Diskussionen in beiden Gruppen schließlich dazu, dass der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) und der Deutsche Genossenschaftsverband (DGV) am 12. April 1967 offizielle Verhandlungen über eine Neuordnung der ländlichen und gewerblichen Genossenschaftsorganisationen aufnahmen. Die Verhandlungen wurden nicht ohne Polemik geführt, verliefen schleppend und krisenhaft.
Als größtes Hindernis für eine zügige Einigung erwies sich, dass der DRV und der DGV unterschiedliche Vorstellungen hatten, wie der BVR strukturiert sein sollte. Die Raiffeisenorganisation sah ihre Stärke in der „organischen Verbindung“ von „Geld“ und „Ware“ und war nicht gewillt, diese aufzugeben. Die gewerblichen Genossenschaften hatten bereits seit der Nachkriegszeit einen ausbaufähigen Verband für einzelne Warengenossenschaften, der zum nationalen Spitzenverband geeignet war. Sie favorisierten einen von der Ware unabhängigen Bankenverband, der auf Regionalverbänden mit kreditgenossenschaftlichen Mitgliedern gründet.
Erst im Oktober 1971 waren die Verhandlungen zwischen DRV und DGV abgeschlossen. Der erarbeitete Kooperationsvertrag sah neben der Neugründung des BVR auch die Schaffung des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbandes (DGRV) als Dachverband der genossenschaftlichen Fachverbände vor. Der Bundesverband der Raiffeisen-Warengenossenschaften – seit 1976 heißt er wieder DRV – vertritt heute auf Bundesebene die ländlichen Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften. Der „Zentralverband des genossenschaftlichen Groß- und Außenhandels wurde 1972 zum Zentralverband der genossenschaftlichen Großhandels- und Dienstleistungsunternehmen (ZENTGENO) und erneut 2011 mit nichtgenossenschaftlichen Verbundgruppen zum Mittelstandsverbund erweitert. Zusammen mit dem BVR und dem Zentralverband der Konsumgenossenschaften bildet er heute die Ebene der nationalen Fachverbände.
Die Verbindung zwischen Geld und Ware ist bis heute der Struktur des DGRV erkennbar. Aber auch die Gestaltung der spartenübergreifenden Regionalverbände spricht die Sprache der Raiffeisenorganisation. Selbst auf der Fachverbandsebene, die ein ideelles Erbe der gewerblichen Organisation darstellt, sind Organe des BVR wie auch der Warengenossenschaften durch eine personelle Verklammerung von Funktionen bis heute gesichert. Im November 1971 billigten die Mitgliederversammlungen von DRV und DGV jeweils einstimmig die Verträge zur Neupositionierung der Genossenschaftsorganisation; im Dezember erfolgte dann die Gründung der beiden neuen Verbände.
Zuerst im Fokus: die Integration beider Gruppen
Die zentrale Aufgabe des BVR ist seit Anfang 1972 „die Förderung, Betreuung und Vertretung der fachlichen und der besonderen wirtschaftspolitischen und wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder“. Er wurde als Interessenvertretung und „Stabsstelle des Verbundes“ konzipiert. Zunächst war die Arbeit des BVR natürlich darauf ausgerichtet, die Integration der beiden Gruppen voranzutreiben und die organisatorischen Voraussetzungen für deren Zusammenführung zu schaffen.
Um den Volksbanken und Raiffeisenbanken auch nach der Neuordnung der Verbände ein störungsfreies Agieren zu ermöglichen, blieben DRV und DGV und einige ihrer für die Banken relevanten Einrichtungen zunächst bestehen. Erst 1975 wurde das genossenschaftliche Verlags- und Druckereiwesen neu geordnet, zwei Jahre später fusionierten die Sicherungseinrichtungen, ein weiteres Jahr später entstand die Akademie Deutscher Genossenschaften (ADG) aus der Bundes-Raiffeisenschule und dem Schulze-Delitzsch-Institut. Die Arbeitgebereinrichtungen wurden 1979 zum Arbeitgeberverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (AVR) verschmolzen.
Dem BVR fiel – neben seinen satzungsmäßigen Aufgaben im engeren Sinne – die Rolle zu, den demokratische Willensbildungsprozess in der Gruppe nicht nur zu koordinieren und zu moderieren, sondern auch deren Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Dies erfordert nicht nur eine national wie international effiziente Interessenvertretung – etwa auf so wichtigen Gebieten wie die des Aufsichts- und Steuerrechts sowie des Verbraucherschutzes – wie eine umfassende Betreuung der Mitgliedsinstitute.
Priorität hatte die Zusammenführung der Werbe- und Kommunikationskampagnen beider Bankengruppen und ihre Sichtbarmachung in der Öffentlichkeit. Dafür wurde der Verein Gemeinschaftswerbung der Volksbanken und Raiffeisenbanken gegründet. 2004 wurden die Aufgaben des Vereins im bundesweiten Werbefonds gebündelt und in der Satzung des BVR verankert. Die Verantwortung für die Mittelverwendung obliegt dem Fachrat Markt und Produkte des BVR.
Bereits 1972 wurde als gemeinsames Firmenzeichen das aus dem geflügelten „V“ der Volksbanken und den gekreuzten Pferdeköpfen der Raiffeisenbanken bestehende Doppelzeichen entwickelt. 18 Jahre später wurde das „V“ modernisiert und das blau-orange Band eingefügt. Rund 30 Jahre nach Einführung des Doppelzeichens war die Gruppe zusammengewachsen. 2001 wurde das Doppelzeichen zu einem Zeichen verschmolzen. Dabei wurden die Charakteristika der beiden ursprünglichen Zeichen beibehalten und auf das Wesentliche reduziert.
Die erste gemeinsame Werbebotschaft von Volksbanken und Raiffeisenbanken „Bank für Jedermann“ entstand bereits Ende der Sechzigerjahre und sollte neben den klassischen Milieus der Selbstständigen auch andere gesellschaftliche Gruppen ansprechen. Zehn Jahre später wurde mit „Wir bieten mehr als Geld und Zinsen“ die Mitgliedschaft als genossenschaftliche Besonderheit herausgestellt. Ab März 1988 warben die Volksbanken und Raiffeisenbanken dann mit dem Slogan „Wir machen den Weg frei“, und präsentierten sich damit modern als selbstbewusste und leistungsstarke Banken. Dieser Slogan gilt bis heute und wurde mehrere Male zeitgemäß ergänzt. „Morgen kann kommen“ stellt seit 2019 die die gemeinsame Gestaltung der Zukunft mit Zuversicht in den Mittelpunkt.
Sicherungseinrichtung mit existenzieller Bedeutung
Für das Geschäftsmodell der Volksbanken und Raiffeisenbanken ist die Sicherungseinrichtung, die die Bonität der Gruppe gewährleistet, von existenzieller Bedeutung. Ursprünglich 1934 für die Volksbanken entwickelt, ist sie das weltweit älteste ausschließlich privat finanzierte Sicherungssystem für Banken. Der BVR hat die Statuten des Sicherungsfonds immer wieder den Veränderungen der Märkte und den politischen Rahmenbedingungen angepasst und weiterentwickelt. Seit 2019 ist die Sicherungseinrichtung als zusätzlicher, genossenschaftlicher Schutz im so genannten dualen System parallel zu BVR Institutssicherung GmbH tätig. Die Institutssicherung stellt nach dem Einlagenscherungsgesetz ein privatrechtlich organisiertes und verwaltetes und amtlich als Einlagensicherungssystem anerkanntes institutsbezogenes Sicherungssystem dar.
BVR wird zum „Strategieführer“
Vor dem Hintergrund sich schnell wandelnder Märkte, sprunghaft zunehmender technischer und finanzwirtschaftlicher Innovationen sowie sich verändernden Kundenverhaltens wuchs dem BVR in immer stärkerem Maße die Rolle des Moderators und Impulsgebers in strategischen Fragen zu.
Nachdem die DG Bank im August 1988 „Vorschläge für ein gemeinsames Oberbau-Institut der genossenschaftlichen Bankengruppe“ vorgelegt hatte und diese auf ein geteiltes Echo gestoßen waren, beauftragte der Verbandsrat den BVR mit einer Untersuchung über die künftige Verbundstruktur der genossenschaftlichen Bankengruppe.
Ein 1989 vom BVR präsentiertes Gutachten bildete die Basis für die „Verbund-Konvention der genossenschaftlichen Bankengruppe“, die im gleichen Jahr vom Verbandsrat einstimmig verabschiedet wurde. Diese ermöglichte nahezu zwei Jahrzehnte ein geordnetes und kooperatives Nebeneinander von zwei- und dreistufigen Strukturen im Zentralbankenbereich.
In der zweiten Hälfte der 1990er Jahre rückten die Primärbanken in den Fokus der strategischen Überlegungen des BVR. Ziel der Strategie „Bündelung der Kräfte: Ein Verbund – eine Strategie“, war es, die Leistungsfähigkeit und Ertragskraft der Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie aller Unternehmen des Verbunds nachhaltig zu stärken und dabei die größtmögliche Dezentralität dauerhaft zu sichern. Teil des Konzepts waren auch die Reform der Sicherungseinrichtung, die Implementierung der Gesamtbanksteuerung VR-Control, die Optimierung der Geschäftsprozesse und das gemeinsame Internetportal VR-NetWorld.
2004 erlangte der BVR durch Satzungsänderung auch offiziell die Funktion eines strategischen Kompetenzzentrums für die Kreditgenossenschaften. Dafür wurde die Struktur der Organe effizienter gestaltet und die Kompetenz des Verbunds in sechs Fachräten gebündelt.  
Konsolidierung schreitet voran
Die Entstehung des BVR ging Hand in Hand mit einem umfassenden Verschmelzungsprozess zwischen der Raiffeisenorganisation und der gewerblichen Genossenschaftsorganisation. Die bereits in den 1950er Jahren begonnene und bis heute andauernde Konsolidierung auf allen Ebenen der FinanzGruppe wurde lediglich durch die Wiedervereinigung unterbrochen. Die massiv rückläufige Zahl der Volksbanken und Raiffeisenbanken machte auch im Bereich von Verbänden und Zentralbanken eine Konsolidierung unausweichlich.
Zur Gründung des BVR bestanden 16 Regionalverbände, heute sind daraus vier leistungsfähige Gliederungen geworden. Neben der Deutschen Genossenschaftskasse (DGK) bestanden 1972 elf regionale Zentralbanken, deren Rechtsnachfolgerin schrittweise bis 2016 die DZ Bank geworden ist. Zum Jahreswechsel 1972 waren 6.385 Kreditgenossenschaften Mitglied im BVR, Ende 2020 waren es noch 814.
Kurzzeitig unterbrochen wurde der kontinuierliche Konsolidierungsprozess durch die Wiedervereinigung. Im Frühjahr 1990 gab es in der DDR auf der Ortsebene 272 Bäuerlichen Handelsgenossenschaften (BGH) und 95 Genossenschaftskassen für Handwerk und Gewerbe. Die genossenschaftliche FinanzGruppe brachte insgesamt 100 Millionen DM für die Restrukturierungsmaßnahmen auf. 1998 war die Zahl der Genossenschaftsbanken in Ostdeutschland auf 148 geschrumpft.
Unter den Primärbanken sind heute noch vier besondere Traditionsträger erhalten. Die älteste heute noch bestehende Primärbank ist die Volksbank Hohenlohe. Die direkte Nachfolgerin der 1843 gegründeten Öhringer Privatspar- und Leihkasse war von Anfang an ländlich und gewerblich geprägt. Älter ist nur die Volksbank im Harz, sie ist durch eine Fusion Rechtsnachfolgerin der 1825 gegründeten Privatsparkasse zu Lerbach, die auf einer vormodernen Eisensteiner-Gnadenkasse fußt. Die älteste auf Schulze-Delitzsch zurückgehende Bank ist die Volksbank Delitzsch, die auf die Dübener Darlehnskasse von 1849 gründet. Die Raiffeisenbank Neustadt an der Wied ist die Nachfolgerin der 1862 entstandenen Darlehnskasse zu Anhausen im Westerwald.
Es ist immer wieder notwendig, auf die lange Tradition der Primärinstitute hinzuweisen. Denn die genossenschaftliche Bankengruppe ist kein Konzern. Das Leitbild der Gruppe bleibt die Stärkung der rechtlich und wirtschaftlich selbstständigen Genossenschaftsbanken vor Ort.
Morgen kann kommen
Der BVR ist als Dienstleister für Genossenschaftsbanken entstanden, um ihnen zu helfen, sich am Markt gegen Privatbanken und Sparkassen behaupten zu können. Die Verbändeneugliederung, die Trennung von Geld und Ware sowie die Einheit der Genossenschaftsbanken waren vor fünfzig Jahren Notwendigkeiten für die Stärkung des Verbunds selbständiger Kreditgenossenschaften.
Heute stellen sich neue strategische Fragen. In Kooperation mit anderen Selbsthilfeorganisationen kann die Bank zum Weichensteller und zur regionalen Drehscheibe nachhaltiger Wirtschaftskreisläufe werden. Zum Glück sind 1972 einige spartenübergreifenden Verbindungen zwischen Geld und Ware erhalten geblieben. Diese Schnittstellen sinnvoll zu nutzen, wird in den kommenden Jahren eine zentrale Aufgabe des BVR – des Strategieführers der genossenschaftlichen FinanzGruppe – sein. Morgen kann kommen.
Erschienen in Bankinformation 01/2022
von Dr. Peter Gleber, wissenschaftlicher Leiter des Genossenschaftshistorischen Informationszentrums in Berlin.