Wie arbeitet der BVR?
Vorstand, Verbandsrat, Verwaltungsrat und Mitgliederversammlung - diese vier Organe des BVR nehmen die Verbandsaufgaben wahr.
Mitgliederversammlung
Ort der demokratischen Willensbildung in der genossenschaftlichen FinanzGruppe ist die Mitgliederversammlung, in der jedes Institut, unabhängig von seiner Größe, eine Stimme hat. Sie tritt mindestens einmal jährlich zusammen.
Verbandsrat
Der Verbandsrat setzt sich aus bis zu 50 Mitgliedern zusammen. Von den 50 Mitgliedern bilden 12 den Verwaltungsrat. Der Verbandsrat entscheidet über die strategische Ausrichtung der Gruppe. Er verabschiedet die von den Fachräten erarbeiteten strategischen Projekte.
Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat berät den Vorstand in Fragen der Bankwirtschaft und -politik. Er übt zugleich die Aufsichtsfunktion gegenüber dem Vorstand aus und überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes der Sicherungseinrichtung.
Vorstand
Der dreiköpfige Vorstand, der vom Verwaltungsrat gewählt wird, führt die Geschäfte und vertritt den BVR nach außen.
Leistungsbereiche
Die Aufbaustruktur des BVR spiegelt die zentralen Funktionsbereiche seiner Mitgliedsbanken wider: Markt, Produktion sowie Unternehmensplanung und -steuerung. Hinzu kommen die
Leistungsschwerpunkte Sicherungseinrichtung, Volkswirtschaft, Recht und Steuerrecht, Geschäftspolitik sowie Presse und Kommunikation. Durch die Einbindung des BVR in die
Aufsichtsgremien der großen Unternehmen der genossenschaftlichen FinanzGruppe ist die gemeinsame strategische Ausrichtung gewährleistet.