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Zahlen des Zuspruchs
Das Geschäftsmodell der Genossenschaftsbanken findet 2013 Bestätigung auf allen Ebenen.
„Spitzenleistung“, titelte die Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen (ZfgK) im März 2014 angesichts der Geschäftsentwicklung der Genossenschaftsbanken. „Einen kontinuierlich gewachsenen Zuspruch“, machte die Börsen-Zeitung dabei aus, verwies exemplarisch auf das gewachsene Firmenkunden-Kreditgeschäft und kommentierte: „Das muss man in einer Zeit, in der sich die komplette Bankenwelt auf den Mittelstand stürzt, erst mal schaffen.“ Die Geschäftszahlen des vergangenen Jahres gaben vielerlei Anlass für anerkennende Worte. So lässt sich an ihnen vor allem eines ablesen: das große Vertrauen der vielen Kunden und Mitglieder in das genossenschaftliche Geschäftsmodell.
Mehr Mitglieder
17,7 Millionen Mitglieder zählten die Genossenschaftsbanken Ende 2013. Ein neuer Rekordwert. Wieder einmal. Immer mehr Kunden bekennen sich zu ihrer Bank, indem sie nicht nur Kunde, sondern zugleich auch Teilhaber ihrer Bank werden. Eine schönere Bestätigung für das genossenschaftliche Geschäftsmodell kann es nicht geben. Klar ist: Es handelt sich dabei um keine rasch verfliegende Sympathiebekundung, sondern es ist ein Ausdruck des gewachsenen Vertrauens der Menschen in die Kreditgenossenschaften vor Ort. Zum Vergleich: 30 Jahre zuvor lag der Mitgliederbestand noch bei rund 9,7 Millionen. Allein in den letzten fünf Jahren wuchs der Mitgliederbestand um 1,5 Millionen – ein regelrechter Mitgliederboom.
Zum stetigen Wachstum der Bankteilhaber kommen deutliche Geschäftszuwächse. Auch diese waren bereits in den Vorjahren zu verzeichnen und setzten sich weiter fort – anders als zunächst angesichts eines durch Niedrigzinsen und regulatorische Anforderungen belasteten Marktumfelds angenommen. Eine „Eichhörnchen-Strategie“, vermutete die Börsen-Zeitung dabei Mitte März 2014 in ihrem Kommentar zu den Geschäftszahlen. Die ZfgK machte einen simplen wie eindeutigen Grund für diese Entwicklung aus: „Man hört auf den Kunden.“
Mehr Zufriedenheit
Für die Kreditgenossenschaften ist die Mitglieder und Kundenzufriedenheit schon seit vielen Jahren die Grundlage ihres Handelns und ein fest verankertes strategisches Ziel. Um dieses Ziel zu überprüfen, stellt der BVR seinen Mitgliedsinstituten ein Online-Kundenzufriedenheitstool zur Verfügung. 2013 gaben 93 Prozent der insgesamt 34.253 befragten Kunden an, zufrieden bis ausgesprochen zufrieden mit ihrer Bank zu sein. Als Gründe für die Zufriedenheit wurden unter anderem die gute Beratung, Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit genannt.
Nähe, Partnerschaftlichkeit, Präsenz sind Werte, die seit je die Geschäftspolitik einer jeden Genossenschaftsbank prägen. Allein der in der Satzung fest verankerte Förderauftrag gegenüber den Mitgliedern eines jeden Instituts bringt als logische Konsequenz eine Ausrichtung an den individuellen Zielen und Wünschen wie auch ein insgesamt nachhaltiges Wirtschaften mit sich.
Dass die Genossenschaftsbanken auch räumlich sehr nah dran sind, belegt ihre mit über 13.000 Bankstellen deutschlandweit flächendeckende Präsenz. Über Jahre nahezu konstante Beschäftigungszahlen zeigen, dass die persönliche Präsenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Kreditgenossenschaften vor Ort und die Möglichkeit der individuellen Beratung weiterhin das A und O sind, ohne dabei die modernen Vertriebs- und Beratungswege zu vernachlässigen. Die Kunden und Mitglieder sollen so betreut werden, wie sie es wünschen.
Mehr Auszubildende
Auch die persönliche Entwicklung der Menschen vor Ort wird dabei nicht außer Acht gelassen. So setzt sich bei den Volksbanken und Raiffeisenbanken im Bereich der Ausbildung die seit einigen Jahren zu beobachtende positive Entwicklung weiter fort: Die Institute erhöhten im Jahr 2013 die Zahl der Auszubildenden um 450 auf nun 12.600. Ihre Ausbildungsquote liegt damit bei 8,2 Prozent. Das bedeutet: Auf 100 Mitarbeiter kommen 8,2 Auszubildende. Das Projekt Zukunft wird somit von den Volksbanken und Raiffeisenbanken auch in personeller Hinsicht konsequent angegangen.
Eine stets besondere Rolle spielen die Kreditgenossenschaften für die Firmenkunden. Sie sind ein traditioneller Förderer des Mittelstands und auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ein verlässlicher Kreditgeber. Allein in den letzten fünf Jahren – und damit mitten in der Finanzmarktkrise – haben die Volksbanken und Raiffeisenbanken ein bemerkenswert kontinuierliches Wachstum der Firmenkundenkredite aufgewiesen. Die Zuwächse bewegten sich mit Raten zwischen 3,7 und 7 Prozent auf einem sehr soliden Niveau. Das Kreditvolumen der nichtfinanziellen Firmenkunden wurde in diesem Zeitraum um knapp 43 Milliarden Euro erweitert, während sich marktweit der Kreditbestand um knapp 29 Milliarden Euro verringerte. Im Vergleich der Bankengruppen stehen die Volksbanken und Raiffeisenbanken damit auf Platz eins. Zudem verteilen sich diese Zuwächse auf zahlreiche Wirtschaftszweige. Besonders ausgeprägt fiel der Wachstumsvorsprung im Bereich der Dienstleistungen aus, der auch mehr als die Hälfte des Firmenkundenkreditvolumens ausmacht.
Dank der starken Marktstellung der Volksbanken und Raiffeisenbanken im Firmenkundengeschäft wuchsen allein im vergangenen Jahr die Kredite an nichtfinanzielle Firmenkunden um 4,1 Prozent, während der Gesamtmarkt um 0,5 Prozent schrumpfte. Entsprechend erhöhte sich der Marktanteil der Kreditgenossenschaften um 0,8 Prozentpunkte auf 17,2 Prozent. Die Zahlen belegen eindrucksvoll: Die Attraktivität des genossenschaftlichen Geschäftsmodells mit regional agierenden Instituten, die Kreditentscheidungen in bester Kenntnis des Marktes vor Ort treffen, ist ungebrochen.
Im Firmenkundengeschäft drückt sich die besondere Rolle der Genossenschaftsbanken auch in speziell auf Firmenkunden zugeschnittenen Projekten wie „Professionalisierung im Firmenkundengeschäft“ (ProFi) oder auch der aktuellen Kampagne „Deutschland – made by Mittelstand“ aus. Bei ProFi arbeiten die Primärinstitute gezielt an einer Stärkung ihres Firmenkundengeschäfts. In diesem Projekt geht es auch darum, noch konkreter, effizienter und im Sinne einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit auf die Interessen der Firmenkunden der jeweiligen Region einzugehen. In der bundesweiten Kampagne „Deutschland – made by Mittelstand“ wiederum würdigen die Genossenschaftsbanken anhand vieler leuchtender Beispiele die Errungenschaften mittelständischer Unternehmen. In Anzeigen, Porträtfilmen und im Web werden die Erfolgsgeschichten deutscher Unternehmen erzählt und gemeinsame Projekte von Genossenschaftsbanken und mittelständischen Unternehmen dargestellt.
www.deutschland-made-by-mittelstand.de
Sicherheit mit System:
80 Jahre BVR-Sicherungseinrichtung
Wird über die Neuregelung der EU-Einlagensicherungsrichtlinie debattiert,liegt der Verweis auf das Sicherungsmodell der deutschen Genossenschaftsbanken oft nah. Schließlich ist die Sicherungseinrichtung des BVR das älteste, ausschließlich privat finanzierte Sicherungssystem für Banken weltweit, nach dessen Vorbild auch andere Bankengruppen freiwillige Sicherungseinrichtungen aufgebaut haben. Warum also in die Ferne schweifen, wenn das Bewährte so nah liegt?
Die Sicherungseinrichtung des BVR feiert in diesem Jahr ihr 80-jähriges Bestehen. Und diese 80 Jahre sind eine Geschichte mit Vorbildfunktion. In den vergangenen acht Jahrzehnten hat noch nie ein Kunde einer Volksbank oder Raiffeisenbank oder einer anderen dieser Sicherungseinrichtung angeschlossenen Bank seine Einlagen verloren. Noch nie musste ein Kunde entschädigt werden. Nie ging eine Genossenschaftsbank in die Insolvenz.
Zu Recht wurde dies nun auch in der Diskussion um eine europaweite Einlagensicherungsrichtlinie gewürdigt. So bleibt die seit 80 Jahren ohne Ausnahme funktionierende Institutssicherung auch künftig erhalten. Die BVR-Sicherungseinrichtung kann ihre bewährten präventiven Aktivitäten auch unter Einsatz ihrer bereits heute vorhandenen finanziellen Mittel fortführen. Das ist richtig und wichtig. Es wäre grotesk, bewährte Verfahren und Systeme in Europa durch Zentralisierung wegzuregulieren.
Prävention als Kernelement
Die besondere Qualität der BVR-Sicherungseinrichtung besteht in ihrer präventiven Arbeit. So greifen die Sicherungsmechanismen so frühzeitig, dass die Insolvenz eines Instituts vermieden wird. Durch die unterjährige Analyse und Auswertung von Daten einer jeden der Sicherungseinrichtung angeschlossenen Bank werden wirtschaftliche Fehlentwicklungen zeitnah zu identifizieren versucht, sodass bei Problemlagen rasch reagiert und gegengesteuert werden kann.
Alle 1.078 BVR-Mitgliedsinstitute sichern sich de facto gegenseitig über Zahlungen in einen Garantiefonds ab. Dadurch ergibt sich ein solidarisches Miteinander aller Institute, das wiederum jeder einzelnen Bank und damit auch jedem Kunden ein sehr hohes Maß an Sicherheit gewährleistet. Dabei setzen die Genossenschaftsbanken konsequent auf Selbsthilfe statt auf staatliche Unterstützung. In den vergangenen 80 Jahren hat sich so ein Zusammenhalt etabliert, auf den die Genossenschaftsbanken in Deutschland stolz sein können und der Leuchtturmcharakter hat
Schutzumfang der BVR-Sicherungseinrichtung
Die Sicherungseinrichtung des BVR schützt die Einlagen der Kunden in vollem Umfang und in unbegrenzter Höhe. Damit geht der Schutz der Sicherungseinrichtung des BVR – wie auch die freiwilligen Sicherungseinrichtungen der anderen Bankengruppen – über den gesetzlichen Schutzumfang von maximal 100.000 Euro hinaus.
Geschützt sind: Kundeneinlagen wie Sparbriefe, Spar-, Termin- und Sichteinlagen sowie Festgelder, Inhaberschuldverschreibungen wie Zertifikate, die angeschlossene Institute herausgeben, gegen den Ausfall der Bank (nicht jedoch gegen die wertpapierspezifischen Risiken) sowie Mittel, die für öffentlich geförderte Zwecke von Dritten, etwa der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), zur Verfügung gestellt und lediglich durchgeleitet werden.
Für den Schutz dieser Kundeneinlagen und Mittel ist zunächst jede genossenschaftliche Bank selbst verantwortlich, denn jede Bank ist eigenständig am Markt tätig, mit und für ihre Mitglieder und Kunden – eben typisch Genossenschaft. Doch nach dem genossenschaftlichen Prinzip der Solidarität sichern sich die Mitgliedsinstitute des BVR zusätzlich gegenseitig ab. Dazu zählen Volksbanken und Raiffeisenbanken, Spar- und Darlehenskassen, PSD Banken, Sparda-Banken, kirchliche Kreditgenossenschaften, genossenschaftliche Zentralbanken und Hypothekenbanken sowie sonstige Spezialinstitute der genossenschaftlichen FinanzGruppe.
Welche Institute über diesen Institutsschutz abgesichert sind, kann unter www.bvr.de, Pfad „Verband – Sicherungseinrichtung – Mitglieder der Sicherungseinrichtung“ eingesehen werden.
Die Geschichte der
BVR - Sicherungseinrichtung
Die Sicherungseinrichtung der genossenschaftlichen FinanzGruppe ist das weltweit älteste, ausschließlich privat finanzierte Sicherungssystem für Banken. Etwas älter ist nur der staatsnahe Einlagensicherungsfonds der Vereinigten Staaten, der 1933 ins Leben gerufen wurde.
Bereits nach der Inflation in der ersten Hälfte der Weimarer Republik (1918–1933) wurde bei den gewerblichen Genossenschaftsbanken über einen Fonds zur Rettung von Sparvermögen nachgedacht.
Unter Federführung des Deutschen Genossenschaftsverbandes (DGV) als einem der beiden Vorläufer des BVR entstand nach der Weltwirtschaftskrise zwischen 1934 und 1938 mit dem Garantiefonds eine Geldsammelstelle zur Stützung in Not geratener gewerblicher Kreditinstitute (Volksbanken). Die Richtlinien für die Stützungsgemeinschaft der Kreditgenossenschaften des DGV datiert vom 14. Mai 1934.
Dezember 1941
Der Reichsverband der deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaften (Raiffeisenbanken) errichtet den „Genossenschaftlichen Hilfsfonds“ nach dem gleichen Prinzip.
1969
Der kreditgenossenschaftliche Garantiefonds wird durch den „Garantieverbund der Deutschen Volksbanken“ ergänzt. Der „Genossenschaftliche Garantiefonds zur Einlagensicherung“ wird ausschließlich für die Raiffeisenbanken gegründet.
1972
Der Deutsche Genossenschaftsverband (DGV) und der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) schließen sich zum BVR zusammen.
1977
Zusammenführung der jeweiligen Sicherungseinrichtungen zur gemeinsamen „Sicherungseinrichtung des BVR“.
1986
Überarbeitung des Statuts der Sicherungseinrichtung.
2000
Novellierung des Statuts der Sicherungseinrichtung. Neben die Sanierung von notleidenden Instituten tritt die Prävention.
2002
Einführung der Klassifizierung und des Ratings von Kreditinstituten.
2003
Die Beiträge zur Sicherungseinrichtung werden von nun an bonitätsabhängig gestaltet. Die Garantiefondsmittel werden zentral beim BVR verwaltet.
2009
Einführung der risikoorientierten Bemessungsgrundlage für die Beiträge zur Sicherungseinrichtung.
2011
Änderung des Kennzahlensystems der Klassifizierung.
2014
Proportionalität wahren!
Die Vielfalt des Bankensektors ist für die Wahlfreiheit der Kunden und die Stabilität der Finanzmärkte essenziell. Auch das Jahr 2013 war ein Jahr der Bankenregulierung. Um systemische Risiken eindämmen zu können, plädiert der BVR für die Wahrung der Proportionalität.
Europa benötigt eine mittelständische Bankenpolitik da 97 Prozent der Banken klein oder von mittlerer Größe sind. Jede getroffene Maßnahme sollte im Verhältnis zu der Bedeutung der Institute für das Finanzsystem stehen. Eine Differenzierung zwischen grenzüberschreitend tätigen Bankkonzernen und regional ausgerichteten Instituten ist dabei ein Faktor für den Erfolg von Regulierung. Nur so kann man Schaden von den Instituten abwenden, die in der Finanzmarktkrise nachweislich eine stabilisierende Rolle innehatten. Nicht Standardisierung und Zentralisierung sind hier die Lösungswege, sondern Entscheidungen mit denen die Heterogenität der europäischen Bankenmärkte und die Besonderheiten des deutschen Drei-Säulen-Modells gewahrt bleiben. Zudem entspricht dies auch der mittelständisch geprägten Wirtschaft im Unternehmenssektor.
Der Erhalt bewährter und stabilisierender Bankensysteme spiegelt gewiss auch das Interesse vieler Kunden und ihren Wunsch nach verlässlichen Strukturen wieder.
Bankenunion, langfristige Unternehmensfinanzierung, EU-einheitliche Konten, Trennbanken, Finanztransaktionssteuer sind nur eine Auswahl der wichtigsten Themen, die 2013 und im laufenden Jahr den regulatorischen Takt vorgeben und die an dieser Stelle kurz dargestellt und kommentiert werden.
Bankenunion
Die Säulen der Bankenunion - Aufsicht, Abwicklung, Einlagensicherung - gewinnen zunehmend an Kontur. Zum Januar dieses Jahres traten bereits als Basis einheitliche Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (Capital Requirements Regulation) in Kraft. Nach Abschluss der Bilanzprüfung und folgender Stresstests wird die EZB im November dieses Jahres zudem die Aufsicht über rund 130 Kreditinstitute direkt ausüben. Überdies wurde innerhalb der EU ein Einvernehmen über die europäischen Abwicklungsregeln von Problembanken erzielt (BRRD). Im März dieses Jahres folgte die Einigung zur Gestaltung eines gemeinsamen europäischen Abwicklungsmechanismus (SRM). Eine weitere Konkretisierung der Beitragsregeln zum hier beschlossenen Abwicklungsfonds steht allerdings noch aus. Abgeschlossen sind auch bereits die Verhandlungen (Europäisches Parlament, Rat, Kommission) zur Einlagensicherungsrichtlinie.
Im Hinblick auf das Geschäftsmodell regional tätiger Institute – wie den meisten Volksbanken und Raiffeisenbanken – konnte einiges erreicht werden. Die wohl wichtigste Entscheidung ist hier die Wahrung und Anerkennung des bei den Genossenschaftsbanken etablierten Systems der Institutssicherung. Stellenweise wurde innerhalb der Beschlüsse zur Bankenunion jedoch das eigentliche Ziel – die Regulierung systemrelevanter Banken und risikoanfälliger Geschäftsmodelle – aus den Augen verloren. Das gilt insbesondere für den einheitlichen Abwicklungsmechanismus: Banken wie die Genossenschaftsbanken in Deutschland werden mit in die Verantwortung für die Geschäfte risikoorientierter Banken genommen. Dies ist nicht im Interesse der bewusst nachhaltig wie regional wirtschaftenden Kreditgenossenschaften und ihrer 17,7 Millionen Mitglieder.
Die grundsätzliche Ausnahme kleinerer und mittlerer Institute von einer direkten Aufsicht innerhalb des europäischen Aufsichtsmechanismus (SSM), der ab Ende 2014 federführend auf die EZB übertragen wird, ist zu begrüßen. Die Volksbanken und Raiffeisenbanken werden also auch weiterhin primär von der BaFin und der Bundesbank beaufsichtigt. Allerdings ist weiterhin auch hier eine hohe Wachsamkeit erforderlich. Das Prinzip der Proportionalität sollte durch ein von der EZB initiiertes Aufsichtshandbuch oder generelle Standards für die an der Bankenunion teilnehmenden Länder nicht verletzt werden. Die nationale Aufsicht muss auch tatsächlich und nicht nur pro forma Aufseher und Ansprechpartner der kleineren und mittleren Institute bleiben, ohne dass die EZB durch die Hintertür zur Vollaufsicht wird.
Der Erfolg der Bankenunion wird am Ende nicht von der perfekten Überwachung kleiner und mittlerer Banken abhängen, sondern vielmehr von der Frage, ob die großen Systemrisiken tatsächlich geringer geworden sind. Diese Bewährungsprobe muss erst noch bestanden werden – trotz der bereits getroffenen weitreichenden Beschlüsse.
Langfristfinanzierung
In ihrem im März 2013 veröffentlichten Grünbuch „Langfristige Finanzierung der europäischen Wirtschaft“ kritisiert die Europäische Kommission den hohen Anteil von Bankkrediten bei der Unternehmensfinanzierung und fordert mehr Kapitalmarktfinanzierungen. Dies wird vom Europäischen Parlament unterstützt. Diese Position wird jedoch der gut funktionierenden langfristigen Unternehmensfinanzierung in Deutschland und anderen EU-Mitgliedsstaaten nicht gerecht. Vielmehr wird durch diese Vorschläge das bewährte System der Kreditversorgung der Wirtschaft gefährdet.
Wie gut und reibungslos die Kreditversorgung von Unternehmen bei den Genossenschaftsbanken funktioniert, lässt sich leicht anhand der Geschäftszahlen (ab hier) sowie anhand aktueller gesamtwirtschaftlicher Entwicklungen erkennen. So hat die ifo-Kredithürde im Februar dieses Jahres ihren historischen Tiefstand erreicht. Der Kreditzugang wird von Unternehmen zunehmend als leicht empfunden.
Für die meisten Mittelständler kommen Kapitalmarktfinanzierungen oder alternative Finanzierungsmodelle - um die Banken als Intermediäre für Langfristfinanzierungen zu schwächen - nicht in Frage. Eine Änderung in diese Richtung ginge an dem Bedarf der Unternehmen vorbei. Zudem würde es Schattenbankaktivitäten fördern.
Eine staatlich verordnete Kapitalmarktfinanzierung und neue geldpolitische Sondermaßnahmen zur Unterstützung der Kreditvergabe in Europa sollten nicht an die Stelle der nötigen Konsolidierung der Staatshaushalte treten. Letztere würde viel nachhaltiger für ein langfristig positives Investitionsklima sorgen.
EU-Sparkonten
Seitens der EU-Kommission wird ebenfalls die Einführung eines EU-einheitlichen Kontos geprüft, bei dem gegebenenfalls sogar die Zinssätze staatlich garantiert werden sollen. Damit sollen Spareinlagen aus Niedrigzinsländern in EU-Hochzinsländer gelenkt werden. Dies dürfte zu einer Verzerrung des in Deutschland vitalen Wettbewerbs um Spareinlagen führen und hat zudem negative Auswirkungen auf die Kreditversorgung. Vielen Kunden ist hier mit Vielfalt viel mehr geholfen als mit staatlich
Trennbanken
Anfang dieses Jahres hat die EU-Kommission ihren Vorschlag für ein Trennbankengesetz offiziell vorgestellt. Ziel der Verordnung soll es sein, systemische Risiken zu vermeiden und den Zusammenbruch komplexer Institute zu verhindern. Insbesondere soll die geordnete Wiederherstellung und Abwicklung eines Instituts gewährleistet werden. Exzessive Risiken sollen im Kern ausgeschlossen, Interessenkonflikt innerhalb einzelner Institute vermieden werden.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass ein solches Trennbankensystem das klassische Universalbankensystem in seiner Breite nicht beeinträchtigt. Es muss Kreditinstituten auch künftig möglich sein, das gesamte Leistungsspektrum aus einer Hand anbieten zu können. Dies gilt vor allem auch für die Unternehmensfinanzierung. Auch darf das Verbundgeschäft von Genossenschaftsbanken mit ihren jeweiligen Zentralinstituten nicht beeinträchtigt werden. Besonders riskante Geschäftsbereiche ohne realwirtschaftlichen Bezug werden von der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken nicht betrieben. Ein Antritt auf europäischer Ebene, Elemente eines Trennbankensystems einzuführen, muss dabei wirksam auf solche Institute zugeschnitten werden, die als „too big to fail“ gelten. Eine Orientierung könnte das deutsche Trennbankengesetz bieten, das grundsätzlich an einer Mindestgrenze von 90 Milliarden Euro ansetzt. Kritisch ist die vorgesehene Großkreditgrenze gegenüber Unternehmen des Finanzsektors zu sehen. Hier drohen spürbare Einschränkungen des für die Liquiditätssteuerung und Risikoabsicherung wichtigen Interbankenmarktes. Dies dürfte sich auch unmittelbar auf die Kreditvergabe an Unternehmen und Privatpersonen auswirken.