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Überall da, überall nah

Den Kundinnen und Kunden nah zu sein und für sie da zu sein sind zwei sehr zentrale Ansprüche der Genossenschaftsbanken in Deutschland. Sie sind in besonderer Art und Weise mit ihrer Region und den Menschen dort verbunden. Wesentlich sind hierbei die vielen Mitglieder einer jeden Kreditgenossenschaft. Sie bilden die Basis der genossenschaftlichen Geschäftstätigkeit. Längst drückt sich Nähe in diesem Zusammenhang nicht nur durch die Präsenz vor Ort aus. Nah zu sein bedeutet auch, überall verfügbar, ansprechbar, nahbar zu sein und seinem Gegenüber – gegebenenfalls auch über Distanzen hinweg – mit Rat und Tat zur Seite stehen zu können.

Präsenz in der Fläche

Die Nähe der Genossenschaftsbanken in Deutschland zu ihren Kunden drückt sich weiterhin sehr direkt in ihrer Präsenz in der Fläche aus. Die Filialen bilden die Basis der genossenschaftlichen Geschäftstätigkeit. Sie sind dabei der Dreh- und Angelpunkt für die gesamte Kunde-Bank-Beziehung. Sie sind der wichtigste Vertriebsweg im eng verzahnten Mix aller Vertriebskanäle.

Mit ihren fachlich hoch qualifizierten Beraterinnen und Beratern macht die Filiale für die Kreditgenossenschaften den entscheidenden Unterschied gegenüber Kreditinstituten mit einem rein technikbasierten Geschäftsmodell aus. Und sie wird dies auch in Zukunft tun.

Deutschlandweit 12.260 Bankstellen, betrieben von insgesamt 1.021 Instituten sowie zusätzlich 3.422 SB-Zweigstellen zeigen deutlich: Die Präsenz in der Fläche ist für die Kreditgenossenschaften ein Muss. Und sie ist auch ein Plus gegenüber Wettbewerbern wie Direktbanken.

Gleichwohl geht es im Zuge einer fortschreitenden Digitalisierung für die Kreditgenossenschaften in Deutschland darum, ihren Mitgliedern und Kunden auch in der Ferne nah zu sein und ihnen dort zu begegnen, wo sie sich bewegen. Spürbar ist: Die Wege werden vermehrt online beschritten.

Fast drei Viertel aller Internetnutzer (73 Prozent) erledigen laut einer repräsentativen Umfrage des Digitalverbandes Bitkom aus dem Jahr 2015 ihre Bankgeschäfte im Internet. Das bedeutet: Rund 40 Millionen Deutsche nutzen Onlinebanking. Tendenz steigend. Bankgeschäfte werden vorrangig nicht mehr in der Filiale, sondern bequem und sicher am Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone abgewickelt. Dieser Trend ist altersübergreifend klar erkennbar. Laut Bitkom tätigt gut die Hälfte (54 Prozent) der Internetnutzer ab 65 Jahren Bankgeschäfte im Netz. Am höchsten ist der Anteil bei den 50- bis 64-jährigen Internetnutzern mit 83 Prozent. In der Gruppe der 30- bis 49-jährigen Internetnutzer verwenden 76 Prozent Onlinebanking, bei den 14- bis 29-Jährigen sind es 67 Prozent.

Hohe Onlineaffinität

Natürlich ist diese Entwicklung auch bei den Kunden der Kreditgenossenschaften sehr deutlich erkennbar: Die Quote der online geführten Girokonten bei den deutschen Genossenschaftsbanken betrug im abgelaufenen Jahr 62,1 Prozent. Gegenüber dem Vorjahr wurde sie um 2,1 Prozentpunkte gesteigert. Es ist davon auszugehen, dass diese Tendenz weiter anhält. Die hohe Affinität der Kunden von Genossenschaftsbanken für Onlineangebote zeigt sich auch in der großen Anzahl von Registrierungen für das neue Onlinebezahlsystem paydirekt. Mit rund 160.000 Registrierungen stellte der genossenschaftliche Sektor gut vier Monate nach dem Start die Hälfte aller Nutzer. Nahezu alle Genossenschaftsbanken beteiligen sich an dem neuen, von der Deutschen Kreditwirtschaft entwickelten elektronischen Bezahlverfahren. Der Unterstützung durch die genossenschaftliche FinanzGruppe kann sich paydirekt insofern sehr sicher sein.

Für die Kunde-Bank-Beziehung lautet bei den Kreditgenossenschaften schon seit mehreren Jahren das zentrale Stichwort „Omnikanal“. Der Kunde entscheidet, wie er mit seiner Bank kommunizieren und seine Bankgeschäfte erledigen möchte. Denn: Bankgeschäfte zu erledigen war noch nie so einfach und passierte noch nie so beiläufig wie heutzutage. Aktuelle Marktforschungsergebnisse belegen: Rund 65 Prozent der Deutschen interagieren bereits über verschiedene Kanäle mit ihrer Bank. Schon heute stehen die Genossenschaftsbanken ihren Mitgliedern und Kunden auf sämtlichen Kanälen direkt, persönlich und nah zur Verfügung. Und sie bauen dies konsequent weiter aus.

Deshalb wurde gemeinsam vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), von Unternehmen der genossenschaftlichen FinanzGruppe, den Regionalverbänden, den Ortsbanken und der Rechenzentrale das Projekt „KundenFokus 2020” initiiert. Hier wird sehr zielstrebig ein Umfeld geschaffen, das sich stringent an den Kundenwünschen orientiert und das sämtliche Prozesse innerhalb der genossenschaftlichen FinanzGruppe – insbesondere in der digitalen Welt – integriert abbildet. Zusammen mit den besonderen Stärken der persönlichen genossenschaftlichen Beratung in den Filialen stellt dies eine optimale Kombination dar, die die Wünsche der über 30 Millionen Kunden sehr direkt aufgreift.

Digitalisierung als Chance

Die Digitalisierung ist dabei eine Chance, Kunden und Mitglieder noch direkter zu begleiten und ihnen eine noch umfassendere Betreuung zu bieten. Die Möglichkeiten, die sich durch die Digitalisierung ergeben, sollen aktiv für das kreditgenossenschaftliche Geschäftsmodell genutzt werden. Die Kernfrage lautet: Wie können die verschiedenen Vertriebswege und Kundenkontaktmöglichkeiten auch in der digitalen Welt am besten strukturiert und verzahnt werden?

Die für die vielen Genossenschaftsbanken und ihre Kunden essenzielle Beratung in den Filialen soll dabei keineswegs abgelöst, sondern vielmehr ergänzt werden. Es erfolgt keine disruptive Veränderung, sondern eine nachdrückliche Weiterentwicklung bestehender Modelle einer vom Kunden ausgehenden Kunde-Bank-Beziehung.

Die Kreditgenossenschaften entwickeln die Vertriebskanäle im Online- und Offlinebereich weiter, verzahnen sie stärker miteinander und richten sie konsequent auf die Kundenbedürfnisse aus.

Die persönliche Ansprache und der menschliche Kontakt können und sollen dabei nicht durch das Internet ersetzt werden. Schließlich ist das ständige übergeordnete Ziel ausschließlich das Wohl der Mitglieder und Kunden.

Negativeffekte
Die Null steht – und wie: 0,0. Anfang März 2016 senkte der Chef der Europäischen Zentralbank (EZB) Mario Draghi den Leitzins auf 0,0 Prozent. Zudem verschärft die EZB den Strafzins für Bankeinlagen. Statt 0,3 Prozent sind bankseitig nun 0,4 Prozent an Zinsen fällig, wenn Institute ihr Geld bei der Notenbank parken. Von den Negativzinsen verspricht sich die EZB weitere Marktimpulse, Wachstum und Inflation sollen in Schwung gebracht werden. Allerdings stellt die Nullzins- und Negativzinspolitik der EZB einen riskanten und schwer kalkulierbaren Schritt dar.

Geld ist aktuell zum Nulltarif erhältlich. Dem Ziel, damit Investitionen zu fördern, steht die Gefahr immer ausufernder und riskanter werdender Investitionen sowie aufgeblähter Märkte gegenüber. Sparer in Deutschland müssen hingegen derzeit erfahren, dass ihre Einlagen so gut wie keine Erträge mehr bringen. Neuartige oder umfangreichere Anstrengungen sind nötig, damit Vorsorgepläne nicht so ohne Weiteres über Bord geworfen werden müssen.

„Ist das noch Kapitalismus?“, fragte das Magazin Der Spiegel in Anbetracht der langzeitigen und immer drastischere Auswirkungen annehmenden Geldpolitik und stellte unmissverständlich fest: „Wenn die EZB und andere Notenbanken den Preis für Geld ins Negative schrauben, riskieren sie, das Bankensystem zu destabilisieren und dadurch die eigenen Absichten zu torpedieren.“ Auf Dauer entstehe so eine ZombieWirtschaft, resümierte Der Spiegel Anfang März dieses Jahres. Klar ist: Die schräge Welt der negativen Zinsen verunsichert Unternehmen und Verbraucher, belastet die Altersvorsorge und erhöht die Anreize zur Verschuldung, sowohl der Unternehmen und Privathaushalte als auch der Staaten.

Die geldpolitischen Schleusentore sind so weit geöffnet, dass die Ankündigung von noch mehr Liquidität die Stimmung an den Finanzmärkten nicht mehr lange bewegen wird. Mit ruhiger Hand – nicht mit geldpolitischen Reflexhandlungen – ließe sich mehr Stärke demonstrieren.

Sparbedarf steigt

Gerade auch für die treuen Sparer hat diese Politik unangenehme Nebenwirkungen. Der Sparbedarf steigt – insbesondere für die Riester-Vorsorge. Zu diesem Ergebnis kommt auch eine vom BVR angeregte Studie des Münchener Max-Planck-Instituts für Sozialpolitik und Sozialrecht. Bei anhaltend niedrigen Zinsen kann die Riester-Rente nicht mehr wie vorgesehen die Rentenlücke schließen. Schließlich beruht die Konzeption der RiesterRente auf dem vor der Krise üblichen Zinsumfeld. Dies ist nun schon seit viel zu langer Zeit nicht mehr gegeben.

Angesichts der sich vergrößernden Vorsorgelücke ist auch die Politik gefordert. Ein wichtiges Signal könnte in diesem Kontext eine Erhöhung der Zulagesätze sein. Sie sollte nicht einmalig, sondern regelmäßig erfolgen und sich im Einklang mit der Beitragsbemessungsgrenze an der Lohn- und Gehaltsentwicklung je Arbeitnehmer orientieren. Schließlich sind seit der Einführung der Riester-Rente im Jahr 2002 die Zulagesätze nicht angepasst worden, obwohl das allgemeine Preisniveau sich um mehr als ein Fünftel erhöht hat. Ebenso könnten ein Freibetrag bei der Grundsicherung sowie geringere Steuer- und Abgabensätze hier lindernd wirken.

Auch vor diesem Hintergrund ist ein Kurswechsel der EZB dringend erforderlich. Es kann nicht sein, dass durch die aktuelle Politik die Sparer geschädigt und marode wirtschaftende Staatshaushalte künstlich aufgepäppelt werden. Nach einer jüngst veröffentlichten Studie der DZ BANK betrug der Finanzvorteil durch die aktuelle Niedrigzinspolitik in den Jahren 2012 bis 2015 allein für Italien 53 Milliarden Euro. Spanien hatte in diesem Zeitraum Zinsersparnisse von rund 25 Milliarden Euro.

Die Genossenschaftsbanken konnten die von der Niedrigzinspolitik ausgehenden negativen Effekte in den vergangenen Jahren durch ein beachtliches Wachstum im Einlagen- und Kreditgeschäft wettmachen. Mit einer offensiven Geschäftsausrichtung, unternehmerischer Energie und gleichzeitiger Kostendisziplin wirkten sie den Belastungsfaktoren wirkungsvoll entgegen. Die Eigenkapitalbasis wurde durch Gewinnthesaurierungen weiter gestärkt. Angesichts der guten Ergebnisse 2015 sprach das Magazin Capital sogar vom „Volksbank-Geheimnis“. Das Handelsblatt nannte die Kreditgenossenschaften mit Blick auf das starke Firmenkundengeschäft die „heimlichen Stars der Szene“.

Der Druck steigt

Gleichwohl drückt der riskante EZB-Kurs auch bei den Genossenschaftsbanken – wie bei nahezu allen klassisch wirtschaftenden Kreditinstituten – auf das Ergebnis. Die anhaltenden Negativzinsen beziehungsweise Nullzinsen der EZB belasten die Zinsmargen. Dies muss mittelfristig weiterhin kompensiert werden. Denn: Ein Ende der riskanten Geldpolitik ist zurzeit nicht erkennbar. Für die Kreditgenossenschaften wird dadurch das Thema Kosteneffizienz – auch angesichts der weiterhin immens hohen regulatorischen Anforderungen – immer wichtiger.

Bei allem unternehmerischen Eifer und bei allen wichtigen Konsolidierungsschritten, die seitens der genossenschaftlichen FinanzGruppe schon unternommen wurden und unternommen werden: Wenn sich der geldpolitische Kurs der EZB mittelfristig nicht ändert, wird sich dies auch bei den Genossenschaftsbanken stärker im Ergebnis niederschlagen.

Weniger bringt mehr

Aus Brüssel. Aus London. Aus Frankfurt. Aus Berlin und Basel. Aus vielen Richtungen drücken Regulierungsvorhaben auf das Geschäft und die Struktur der vielen regional verorteten Genossenschaftsbanken in Deutschland. „Proportionalität“ bleibt hier aus Sicht der Kreditgenossenschaften das wichtigste Stichwort. Sämtliche regulatorischen Maßnahmen – aus welcher Richtung sie auch kommen – sollten die Struktur der im europäischen Maßstab oft vergleichsweise kleinen Kreditgenossenschaften nicht außer Acht lassen. Vielmehr sollten die Regulierer sie als wirtschaftsfördernd anerkennen.

Die Ausgestaltung einiger, teilweise durchaus sinnhafter Regulierungsvorhaben erweckt allerdings leider oft den gegenteiligen Eindruck: Die Komplexität vieler Vorschriften ist immens. Der administrative Aufwand ist sehr hoch. Die Verhältnismäßigkeit gerät dabei oft aus dem Blick. So etwa auch bei der geplanten Überarbeitung des Rahmenwerks von Basel III, aus der teilweise erhebliche Neubelastungen für viele Institute hervorgehen könnten.

Auch bei der Umsetzung der Leitlinien zum aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP) der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) besteht die Gefahr eines Automatismus zwischen SREP-Ergebnissen und hohen Kapitalzuschlägen. So sollten hier insbesondere bei einer möglichen Kapitalunterlegung von Zinsänderungsrisiken durch die Wahl angemessener Werte, die betriebswirtschaftlich begründet sind, das Augenmaß gewahrt bleiben und die bankindividuellen Freiheiten nicht unnötig eingeschränkt werden.

Die Genossenschaftsbanken wirken grundsätzlich erfolgreich – die stetig positiven Ergebnisse der vergangenen Jahre sind der beste Beleg dafür. Zugleich wird ihr rundum akzeptiertes Geschäftsmodell zu Strukturänderungen getrieben, die bei der risikoarmen, lokalen Struktur eigentlich nicht notwendig wären.

Zusätzliche Belastungen

Die zunehmende Belastung gerade kleinerer und mittlerer Institute durch die zahlreichen Regulierungsvorhaben wurde im Herbst 2015 im Rahmen eines umfassenden Gutachtens des House of Finance der Goethe-Universität Frankfurt im Auftrag des BVR herausgestellt. Um ein Vielfaches höher liegen die durchschnittlichen Regulierungskosten bei kleineren und mittleren Banken im Vergleich zu großen Instituten, resümierten die Autoren der Studie Prof. Dr. Andreas Hackethal und Prof. Dr. Roman Inderst.

Vor allem im Meldewesen und im Anlegerschutz sei die Ressourcenbelastung am größten. Bei sehr kleinen Banken übersteigen die für Dokumentationen im Kontext des Anlegerschutzes geschätzten Kosten sogar den Rohertrag aus dem Wertpapierberatungsgeschäft. Allein für zusätzliche Dokumentationspflichten im Bereich des Anlegerschutzes erhoben die Autoren des Gutachtens – über alle betrachteten Genossenschaftsbanken hinweg – jährliche Gesamtkosten von rund 100 Millionen Euro. Regulatorische Themen binden bei kleineren Banken inzwischen einen erheblichen Teil der Arbeitszeit des Vorstandes.

Mittlerweile wurde diese enorme Belastung auch von der Europäischen Kommission erkannt. EU-Kommissar Jonathan Hill hat mit einer Konsultation zum EU-Regulierungsrahmen für Finanzdienstleistungen reagiert und deutlich gemacht, er wolle derzeit keine neuen Großprojekte bei der Finanzmarktregulierung mehr in Angriff nehmen.

Vorausgegangen ist dem allerdings im November 2015 der Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission zu einer zentralen Einlagensicherung aller Banken innerhalb der Eurozone: „European Deposit Insurance Scheme“, kurz: EDIS. Zu Recht haben sich die deutsche Regierung, der Bundestag und der Bundesrat unmissverständlich gegen dieses Vorhaben ausgesprochen.

EDIS ist nicht akzeptabel

Die EU-Kommission muss sich hier fragen lassen, ob sie die notwendige Neutralität und die politische Sensitivität nicht aufgegeben hat. EDIS ist mit Blick auf die rechtliche, politische und wirtschaftliche Verfassung der Eurozone nicht akzeptabel. Es ist von der EU-Kommission als Transfersystem konzipiert, in das selbst jede noch so kleine Bank innerhalb der Eurozone einzahlen soll.

Zudem besteht bei EDIS die Gefahr, dass Staatsschulden durch die Hintertür der Einlagensicherung vergemeinschaftet werden, und zwar ohne jede Konditionalität. Mitgliedstaaten würde es mit EDIS beispielsweise ermöglicht, Risiken aus dem nationalen Bankensektor, die zum Teil auch aus zu hohen Staatsanleiheportfolios bestehen, auf die europäische Ebene zu verlagern.

Möglicherweise können sogar Lasten auf deutsche Steuerzahler zukommen, wenn etwa EDIS als System für die Europäisierung nationalstaatlicher Risiken ausgenutzt würde und im Krisenfall nicht ausreichend leistungsfähig wäre. Angesichts hoher „Nonperforming Loan“-Quoten in manchen Ländern kann auch ein europäischer Sicherungsfonds überfordert werden.

System nicht aushebeln

Es ist zudem absurd, dass EDIS – mit dem Ziel vor Augen, das Vertrauen in die Einlagensicherheit zu stärken – ausgerechnet die deutschen, über viele Jahrzehnte bewährten Institutsschutzsysteme aushebeln und so das dort bestehende Verbraucherschutzniveau senken will.

Klar ist: Mit der Schaffung von Rettungsschirmen für Staaten in Schieflagen und auch bei der Einrichtung der Bankenunion wurde die Architektur des Euroraums wesentlich weiterentwickelt. Europa hat eine Bankenabwicklungsrichtlinie verabredet, eine Bankenaufsicht durch die EZB etabliert und außerdem im Rahmen einer Richtlinie die Einlagensicherungssysteme in Europa harmonisiert.

Letzteres gelingt natürlich nur, wenn sie auch allerorts befüllt werden und einem gemeinsamen Standard entsprechen. Dies ist zurzeit noch nicht der Fall. Immer noch haben zahlreiche Länder Europas es versäumt, die seit Sommer 2015 geltende Einlagensicherungsrichtlinie ganz oder in Teilen umzusetzen – darunter Belgien, Italien und Griechenland. Hier ist dringend mehr Verlässlichkeit erforderlich. Gemeinsam verabredete Regeln sollten auch von allen Partnern eingehalten werden. Europa ist nicht reif für EDIS und EDIS ist keineswegs – wie behauptet wird – für eine funktionierende Bankenunion erforderlich.

Die gesamte Deutsche Kreditwirtschaft (DK) lehnt deshalb diese Pläne entschieden ab. Die deutschen Banken und Sparkassen bekräftigten dies auch zu Beginn dieses Jahres in einer gemeinsamen Stellungnahme zum Verordnungsvorschlag. Die seit Jahren etablierten nationalen Einlagensicherungssysteme fördern auch nach Ansicht der DK insbesondere das Vertrauen der Einleger in ihr Kreditinstitut. Würden die bewährten nationalen Sicherungssysteme, wie in dem Kommissionsvorschlag vorgesehen, EU-weit vergemeinschaftet, würde das nicht dem Ziel gerecht werden, die Widerstandsfähigkeit der Finanzsysteme zu erhöhen.