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Zeitlos zeitgemäß:
200 Jahre Raiffeisen

„Beginnen wir mit einem Wettstreit zur Herbeiführung besserer sozialer Zustände: Er wird zum Zusammenwirken, zum Segen für die ganze Gesellschaft führen.“

Friedrich Wilhelm Raiffeisen, auf einer Rede zum Vereinstag im Jahr 1884



„Genossenschaften leben und beleben wichtige Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft. (…) Es ist auch wichtig, dass, egal, an welcher Stelle welche Genossenschaft tätig ist, von Generation zu Generation dieser Gedanke immer wieder weitergetragen wird, dass er immer wieder aufs Neue begründet, erlebbar gemacht wird.“

Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Grußworte zum Internationalen Jahr der Genossenschaften, 25. April 2012



„Genossenschaften bringen die Chance, in Zeiten des Umbruchs durch die Digitalisierung die Wirtschaft sozial zu gestalten und gemeinschaftlich zu handeln. (…) Die genossenschaftliche Rechtsform ist im Grunde eine frühe Form der Schwarmintelligenz und des Crowdfunding.“

Katarina Barley, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz in der Frankfurter Rundschau vom 16. März 2018

Friedrich Wilhelm Raiffeisen wäre 2018 200 Jahre alt geworden. Die Volksbanken und Raiffeisenbanken und mit ihnen zahlreiche weitere Genossenschaften feiern diesen Geburtstag. Schließlich gilt Raiffeisen zusammen mit Hermann Schulze-Delitzsch als der Wegbereiter für die Genossenschaften. Das Jahr 2018 ist „Raiffeisen-Jahr“. Der Name Raiffeisen steht dabei zweifellos für viel mehr als für eine Reminiszenz an eine herausragende Persönlichkeit. Er steht für eine Idee, die so mächtig ist, dass sie immer wieder aufs Neue als moderne Antwort auf die Fragen der Zeit empfunden wird – eine Idee, die nie in die Jahre kommt, sondern die sich immer wieder als zeitgemäß und wandlungsfähig erweist – ohne dabei ihr Fundament aus dem Blick zu verlieren.

Friedrich Wilhelm Raiffeisen: Es gibt wohl nur wenige Namen, die im Bild einer jeden Stadt noch so präsent sind. Egal, wohin man sich begibt, eine Raiffeisenstraße, ein Raiffeisenplatz, ein Raiffeisenmarkt sowie natürlich auch die Volksbanken und Raiffeisenbanken sind oft nur ein paar Schritte entfernt. Ganz klar: Die Person Raiffeisen hat Geschichte geschrieben, die sich vielerorts widerspiegelt: öffentlich, aber insbesondere auch in den Strukturen vor Ort. Und: Diese Geschichte lebt weiter fort.

Viele kleine Kräfte schaffen Großes!

„Was einer alleine nicht schafft, das schaffen viele“, ist das wohl am weitesten verbreitete Zitat des genossenschaftlichen Gründers. So simpel die Aussage, so sehr steht sie doch auch für eine herausragende Eigenschaft der genossenschaftlichen Idee: die Kraft der Gemeinschaft. Viele kleine Kräfte können Großes schaffen! Gemeinsam! Raiffeisen erkannte das früh, weit bevor landauf, landab von „Synergieeffekten“ und „mehr als die Summe der einzelnen Teile“ gefachsimpelt wurde. Zusammenhalt, Solidarität, Gleichberechtigung prägen die Gemeinschaften nach Raiffeisens Idee und auch nach den Ideen des zweiten großen Genossenschaftsgründers, Hermann Schulze-Delitzsch.

Eine immens wichtige Rolle für diese stabilen Gemeinschaften spielt die genossenschaftliche Mitgliedschaft. Mitglieder können mitbestimmen, die Genossenschaft mitgestalten und partizipieren zugleich am Erfolg der Genossenschaft. Auch bei allen Volksbanken und Raiffeisenbanken in Deutschland bilden die Mitglieder die Basis. Jede einzelne Bank existiert nur durch ihre Mitglieder und für ihre Mitglieder.

Über 18,5 Millionen Mitglieder zählen die Genossenschaftsbanken. Hierbei handelt es sich also nicht um einen kleinen auserwählten Kreis, sondern um eine breite Masse, die sich auf alle Altersgruppen und viele gesellschaftliche Schichten verteilt. Ebendies sind die vielen kleinen Kräfte, von denen Raiffeisen sprach. Ihr Wohl und ihre Förderung stehen im Mittelpunkt aller wirtschaftlichen Aktivitäten. Dies ist auch eindeutig in § 1 des Genossenschaftsgesetzes (GenG) verankert.

Lokale Verankerung

Mit der Mitgliedschaft geht die enge Verbindung der Volksbanken und Raiffeisenbanken zu ihrer Region einher. Auch die von Raiffeisen initiierten Darlehenskassenvereine waren ja insbesondere regionale Initiativen, die das Ziel verfolgten, den Menschen vor Ort weiterzuhelfen und lokale Lö- sungen gegenüber übermächtig erscheinenden Entwicklungen bereitzuhalten. Diese lokale Verankerung gehört seit je zur Identität einer jeden Genossenschaftsbank.

Genossenschaftsbanken sind Teil ihres jeweils örtlichen Wirtschaftskreislaufs. Sie fördern zum Beispiel die mittelständischen Kunden vor Ort und stützen damit die Volkswirtschaft. Und ganz wichtig: Sie setzen dabei auf keine kurzfristigen Effekte, sondern vielmehr auf nachhaltige Unterstützung.

Handlungsleitend sind dabei auch heute noch die drei von Raiffeisen geprägten Grundprinzipien der Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung, durch die sich Genossenschaftsbanken weiterhin auszeichnen. Volksbanken und Raiffeisenbanken wirtschaften solide, entscheiden mit Augenmaß und sichern sich gegenseitig ab. Was richtig und falsch für das Wirtschaften vor Ort ist, wird nicht von oben herab, sondern im Zentrum des Geschehens entschieden.

Musterbeispiel für soziale Marktwirtschaft

Friedrich Wilhelm Raiffeisen hat gemeinsam mit Hermann Schulze-Delitzsch ein Modell geschaffen, das als Musterbeispiel für die soziale Marktwirtschaft betrachtet werden darf: über das gemeinsame Wirken für jeden Einzelnen mehr zu erreichen. Kundennähe, Verlässlichkeit und Kompetenz sind dabei seit mehr als 150 Jahren die Stärken der Genossenschaftsbanken.

Kein Zweifel: Friedrich Wilhelm Raiffeisen ist dabei neuzeitlich betrachtet auch einer der Erfinder des aktuell wieder so modernen Community Banking und des Crowdfundings. Das Credo Raiffeisens wird auch in den Genossenschaftsbanken weiterhin Tag für Tag gelebt.

www.raiffeisen2018.de

Genossenschaften in Deutschland

Genossenschaften sind heute die mitgliederstärkste Wirtschaftsorganisationsform Deutschlands. Insgesamt 22,4 Millionen Menschen sind Mitglieder in Genossenschaften. Weltweit sind es über 800 Millionen. Zudem gibt es hierzulande derzeit rund 8.000 Genossenschaftsunternehmen. Mit etwa 30 Millionen Kunden und über 18,5 Millionen Mitgliedern bilden die Genossenschaftsbanken die größte genossenschaftliche Gruppe in Deutschland. Die Volksbanken und Raiffeisenbanken in Deutschland bieten mit insgesamt 11.108 Bankstellen und 18.362 Geldautomaten eines der dichtesten Bankservicenetze in Europa. Im Jahr 2016 wurden Genossenschaftsidee und -praxis von der UNESCO als erster deutscher Beitrag überhaupt zum Immateriellen Kulturerbe der Menschheit erklärt.

Vielfältig denken!

Seit März ist die neue Bundesregierung im Amt. In ihrem Koalitionsvertrag sprechen sich die Regierungsparteien für eine differenzierte Finanzmarktregulierung aus, die dem Geschäftsmodell, der Größe und dem geringeren Risiko regionaler Banken gerecht wird. Es ist richtig und gut, diese Banken von Bürokratie und übertriebenem Meldeaufwand zu entlasten. Diese differenzierte Wahrnehmung gilt es, auch im europäischen Kontext zu wahren.

Die Genossenschaftsbanken in Deutschland sind klare Befürworter Europas. Sie wollen ein Europa der Vielfalt, ein Europa, das die Entfaltung lokaler Kräfte ermöglicht. Zentralistische Eingriffe in gut funktionierende Strukturen sind dafür das falsche Mittel. Die nach der Finanzkrise umgesetzten Reformen waren notwendig. Die europaweit einheitliche Bankenregulierung weist aber auch Probleme auf, da sie zu undifferenziert ist und das regulatorische Modell einer großen börsennotierten Bank – mit zu wenigen Ausnahmen – auf alle Institute anwendet.

Besonders relevant für die Genossenschaftsbanken in Deutschland sowie auch für ihre vielen Kunden und Mitglieder ist das strittige Thema einer zentralen europäischen Einlagensicherung (EDIS). Klar ist: Europa darf sich dadurch nicht weiter in eine Transferunion verwandeln. Auch die Regierungsparteien halten in ihrem Koalitionsvertrag fest, dass Haftung und Risiko nicht voneinander getrennt werden dürfen.

EDIS

Der politische Druck auf Deutschland, den Weg zu EDIS zu öffnen, verstärkt sich. Gleich zu Beginn seiner Amtsperiode kommt hier auf den neuen Bundesfinanzminister eine große Verantwortung zu, die vor allem darauf zielen sollte, die Interessen der Sparerinnen und Sparer in den europäischen Überlegungen zu wahren. Die Ausführungen im neuen Koalitionsvertrag klingen gut: Während 2013 noch offensiv und pauschal mit mehr Bankenregulierung gedroht wurde, soll nun eine „Überprüfung und Überarbeitung der Regulierungsmaßnahmen“ stattfinden. Ziel der nächsten Jahre soll eine „angemessene“ Finanzmarktregulierung sein, die das Prinzip der „Proportionalität“ achtet. Konkrete Festlegungen zu einzelnen Themen – wie etwa zu EDIS – erfolgen hier allerdings nicht.

Anders als es aktuell der Chef der Europäischen Zentralbank (EZB) Mario Draghi behauptet, ist die Zeit für EDIS keineswegs reif. Haftung und Risiko fallen innerhalb der EU weit auseinander. Es gibt kein einheitliches Insolvenzrecht in Europa. Dies umfasst auch Vorgaben für die Verwertung von Kreditsicherheiten. Es ist nicht vorstellbar, dass Banken in anderen europäischen Ländern mit Mitteln der Einlagensicherung eintreten, weil in einem Land Kreditsicherheiten, die werthaltig sind, nicht verwertet werden dürfen.

Zudem haben sich europaweit marode Kredite in Höhe von fast 1 Billion Euro angesammelt. Der Risikoabbau reicht hier bei Weitem nicht aus. Viele Banken in Europa werden dafür noch Jahre brauchen.

Es sind also noch eine ganze Reihe von Hausaufgaben zu erledigen. Auch gibt es bis heute immer noch keine Auswirkungsstudie, die dokumentiert, weshalb EDIS notwendig und die beste aller Optionen ist. EDIS bleibt vielmehr ein vorrangig politisch getriebenes Projekt mit sehr weitreichenden Konsequenzen. Für alle. Es wäre der Einstieg in eine unbegrenzte Haftung unter Banken – zunächst als Kreditvergabesystem, später in Form von Verlustübernahmen. Für Kunden bedeutet EDIS eine Absenkung der Sicherungshöhe für Einlagen.

Die Genossenschaftsbanken in Deutschland verfügen über ein anerkanntes, über Jahrzehnte etabliertes System der Institutssicherung. Dieses Modell hat die Kreditgenossenschaften in Deutschland stark gemacht und stets stabil gehalten. Der Vorschlag der EU-Kommission zu EDIS sieht eine solche Institutssicherung nicht mehr vor. EDIS würde das seit Jahrzehnten bestehende deutsche Sicherungsniveau deutlich absenken. Auch sollten deutsche Sicherungsmittel für Einleger in anderen Teilen Europas nicht mithaften. Die Börsen-Zeitung kommentierte in einem Beitrag vom 14. März 2018 – nach der Pressekonferenz des BVR – dazu sehr treffend: „Bisher hat hierzulande auch niemand gefordert, dass (zum Beispiel) südeuropäische Sparer sich an der Stützung der HSH Nordbank beteiligen.“

Small Banking Box

Weitaus erfreulicher sind da die Vorschläge für eine Small Banking Box. Diese tragen dem Anspruch, die Vielfalt in Europa zu wahren, sehr deutlich Rechnung. Der Erhalt eines vielfältigen Bankensystems, dem diese Überlegungen dienen sollen, wäre ein effizienter Beitrag zur Finanzstabilität in Europa. Insbesondere für viele kleinere Institute – wie viele Volksbanken und Raiffeisenbanken in Deutschland – erreichen die administrativen Anforderungen teilweise nicht mehr zu bewältigende Ausmaße. Dies begünstigt mittelfristig große Betriebsgrößen. Kleinere Institute etwa im Meldewesen oder hinsichtlich ihrer Veröffentlichungspflichten zu entlasten, würde die diversifizierten Strukturen im Finanzsektor bewahren. Zugleich würde es den Wettbewerb weiter fördern. In einer Welt, in der ständig höhere Detailanforderungen vom Regulator gestellt werden, deren Sinn sich nicht immer erschließt, wäre dies ganz gewiss ein Lichtblick.

MiFID II

Eine solche Erleichterung hat – rückblickend betrachtet – die Einführung von MiFID II für die BVR-Mitgliedsinstitute nicht mit sich gebracht. Ganz im Gegenteil. Die Umsetzung von MiFID II war für die Institute ein Kraftakt. Ob dieser zu mehr Verbraucherschutz führt, muss bezweifelt werden. Institute berichten, dass viele Kunden irritiert sind von den ausufernden Informationspflichten und von den neuen, auch an sie gestellten Anforderungen. MiFID II hat das Zusammenwirken von Kunde und Bank häufig komplexer als einfacher gemacht.

Abgeltungsteuer

Diese Verkomplizierung gilt es beim Thema Abgeltungsteuer zu vermeiden. So hatte die große Koalition in ihren Koalitionsgesprächen über die Abschaffung der Abgeltungsteuer beraten. Dies würde ein über viele Jahre bewährtes, einfaches und effektives Steuersystem unnötig zerstören. Denn von der Abgeltungsteuer profitieren alle: Bürger, Staat und die Abwicklungsdienste leistende Kreditwirtschaft. Diese Vorteile sollten nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden.

Finanztransaktionssteuer

Ebenso ist die von der großen Koalition angedachte Einführung einer Finanztransaktionssteuer wenig zielführend. Während sie zum einen auf die Finanzwirtschaft zielt, wird sie am Ende vor allem die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen der Realwirtschaft belasten. Letztere müssen im internationalen Wettbewerb zahlreiche Risiken absichern, neben Währungskursen auch Zinsrisiken und die Preise von Rohstoffen. Mit der Einführung einer solchen Steuer würden die Preise der Absicherungsinstrumente deutlich steigen – das beeinträchtigt das Exportgeschäft vieler deutscher Unternehmen zulasten von Wachstum und Beschäftigung. Schließ- lich belastet diese Steuer die private und betriebliche Altersvorsorge und mindert deren Attraktivität.

Nähe neu definiert

Bequem online einkaufen, unterwegs den Kontostand abrufen, auf dem Weg zur Arbeit online die Zeitung lesen oder Kontakte bei Facebook pfl egen. Digitale Angebote werden ganz selbstverständlich ständig genutzt. Im E-Commerce ist dies längst alltäglich. Auch bei Finanzdienstleistungen erwarten Privat- und Firmenkunden, dass sie sie jederzeit und überall in Anspruch nehmen können. Filiale, Servicecenter, Onlinebanking, Banking-App sollen nicht isoliert nebeneinander existieren, sondern dem Kunden gleichberechtigt und gleichwertig zur Verfügung stehen. So können die Kunden den Zugang zu ihrer Bank je nach Anliegen selbst wählen. Der persönliche Kontakt bleibt dabei ein sehr wichtiges Element in der Kunde-Bank-Beziehung.

Es ist elementar, jederzeit konsequent vom Kunden her zu denken. Die Genossenschaftsbanken in Deutschland machen sich fit für die Anforderungen von morgen, ohne dabei jedoch die Stärken ihres einzigartigen regionalen Geschäftsmodells von heute aufzugeben. Natürlich definiert sich der Anspruch von Kundennähe mittlerweile in Teilen anders als noch vor einigen Jahren. Hier gilt es, eine gute Balance zwischen Nähe im digitalen Zeitalter und vor Ort gelebter Regionalität zu finden.

Der Kunde hat die Wahl

Im Omnikanal-Modell der genossenschaftlichen FinanzGruppe stehen alle Vertriebskanäle gleichberechtigt nebeneinander. Das persönliche Banking – in der Filiale oder im mobilen Vertrieb – das digital-persönliche Banking – im KundenServiceCenter oder am Telefon – und das digitale Banking – via Smartphone oder Computer. Die digitalen Lösungen gewinnen dabei aus Kundensicht immer mehr an Gewicht. Klar ist aber auch: Das dezentrale genossenschaftliche Geschäftsmodell der selbstständigen Ortsbank ist und bleibt dabei die Grundlage für alle kommenden Schritte. Eine genossenschaftliche Direktbank wird es nicht geben.

Onlinequote steigt weiter

Mit dem Onlinebanking und der VR-BankingApp haben Kunden der Volksbanken und Raiffeisenbanken von jedem Ort auf der Welt aus Überblick über ihre Finanzen. Kontostände und -umsätze können eingesehen, Überweisungen beauftragt oder Kontakt zur Bank aufgenommen werden. Zugleich ist es auch möglich, Verträge von Partnerunternehmen wie zum Beispiel von der Bausparkasse Schwäbisch Hall, Union Investment oder der R+V Versicherung im sogenannten Finanzstatus einzusehen.

Fast 70 Prozent der Kunden nutzen dabei das Onlinebanking. Damit sind sie ähnlich onlineaffin wie Kunden anderer Bankengruppen. Die aktuelle Onlinequote der Genossenschaftsbanken in Höhe von 68,8 Prozent legte dabei gegenüber 2016 um 6,7 Prozent zu.

Digitale Kartenprodukte

Als erste Institutsgruppe in Deutschland bieten die deutschen Genossenschaftsbanken ihren Kunden über die VR-BankingApp künftig komplett digitalisierte Kartenprodukte, also die girocard und auch Kreditkarten, an. Die Karte wandert hier also in das Smartphone. Aber nicht nur das Bezahlen mit dem Smartphone ist künftig möglich. Auch Wearables wie Armbanduhren werden perspektivisch mit der digitalen girocard ausgestattet.

Seit 2017 beinhaltet überdies jede neue ausgegebene physische Bankkarte bei den Volksbanken und Raiffeisenbanken die Fähigkeit zum kontaktlosen Bezahlen. Aktuell haben die Genossenschaftsbanken 13 Millionen kontaktlose girocards und 800.000 kontaktlose Kreditkarten an ihre Kunden ausgegeben. 10 Prozent aller girocard-Transaktionen der Kunden von Volksbanken und Raiffeisenbanken finden derzeit kontaktlos statt. Und das, obwohl bislang erst rund 50 Prozent der Karten ausgetauscht wurden. Die Vollausstattung aller über 27 Millionen genossenschaftlichen girocards mit der Kontaktlos-Funktion wird für das Jahr 2020 erwartet.

Auch jenseits der Kartenprodukte bieten die Volksbanken und Raiffeisenbanken eine Fülle an Innovationen. Bereits seit Ende 2016 bieten sie unter der Bezeichnung „Geld senden & anfordern“ das schnelle, unkomplizierte bargeldlose Versenden von Geld über das Smartphone an. Das Verfahren ist ganz einfach: Nach Anmeldung in der VR-BankingApp muss der Kunde nur den Zahlungsempfänger in der hinterlegten Kontaktliste anklicken, den zu überweisenden Betrag erfassen und mit Senden bestätigen.

Seit Anfang 2018 können die Kunden der Volksbanken und Raiffeisenbanken dies nun auch für Sparkassenkunden, die das vergleichbare „Kwitt“-Verfahren nutzen, durchführen. Auch mit weiteren Anbietern von Handybezahlverfahren soll für die Nutzer bald die sogenannte Interoperabilität hergestellt werden. So werden die innovativen Möglichkeiten, Zahlungen zu tätigen, immer vielfältiger. Und dies geschieht sehr zum Nutzen der über 30 Millionen Kunden.

Nähe zu den Kundenwünschen

So wird die VR-BankingApp zu einem immer wichtiger werdenden Tool, das nicht zuletzt auch für Nähe steht: Nähe zu den Wünschen der Kunden. Die Anzahl der Downloads der VR-BankingApp liegt aktuell bei 5,5 Millionen. Im Jahr 2017 erfolgten insgesamt 303 Millionen Log-ins in der VR-BankingApp. Neue Apps wie etwas das VR-AltersvorsorgeCockpit brachten es schnell auf rund 11.000 Downloads. Die aus dem genossenschaftlichen Strategieprojekt KundenFokus Privatkunden neu hervorgegangene App „VR-Organizer“ wird derzeit in die App-Stores ausgespielt.

Die App ermöglicht dem Nutzer einen einfachen und allgegenwärtigen Zugriff auf alle wichtigen Dokumente. Gleichzeitig dient sie als sicherer und virtueller Speicherort und unterstützt die papierlose Zusammenarbeit mit der Bank. Die App fungiert als neue digitale Schnittstelle für einen effizienteren Kontakt zwischen Kunde und Bank und ermöglicht beispielsweise das Teilen von Dokumenten und Verträgen.

Dieses Beispiel zeigt sehr deutlich, wohin die Reise geht: Kanäle werden immer stärker miteinander vernetzt. Sie bieten eine Vielzahl und eine stetig wachsende Anzahl integrierter Angebote. Die Kunden können dabei – je nach Präferenz – ihren Weg zur Bank selbst wählen.