Hilfe bei der Kontonachforschung
Sie sind Erbe beziehungsweise Miterbe, Testamentsvollstrecker oder Betreuer und recherchieren im Auftrag oder in Ihrem eigenen Interesse nach unbekannten Konten, Wertpapierdepots und Schließfächern? Und vermuten Konten bei Volksbanken und Raiffeisenbanken? Dann können wir Ihnen vielleicht helfen. Kontosuche
Keine zentrale Auskunftsstelle
Keine zentrale Auskunftsstelle
Der BVR verfügt über keinerlei Daten oder Unterlagen, welche die Beziehungen zwischen den ihm angeschlossenen Mitgliedsbanken und ihren Kunden betreffen. Schon aus Gründen des Bankgeheimnisses gibt es in unserer Organisation keine zentrale Auskunftsstelle für derartige Nachforschungen. Nachforschungsersuchen werden auch deshalb von uns grundsätzlich nicht an die Ortsbanken weitergegeben, weil uns rund 800 Volksbanken und Raiffeisenbanken mit knapp 9.000 Bankstellen angeschlossen sind. Dies hätte verständlicherweise die Entstehung unverhältnismäßig hoher Benachrichtigungskosten zur Konsequenz, was sicherlich auch nicht in Ihrem Interesse sein kann.
Es besteht die Möglichkeit, dass unser in Frage kommender Regionalverband in seinem Geschäftsbereich entsprechende Nachforschungen nach unbekannten Konten, Wertpapierdepots und Schließfächern vornimmt, um bei Volksbanken und Raiffeisenbanken unterhaltene Vermögenswerte ausfindig zu machen.
Voraussetzung
Voraussetzung
Voraussetzung für dieses ganz überwiegend auf Nachlassfälle ausgerichtete Suchverfahren ist jedoch, dass konkrete Anhaltspunkte für bei Volksbanken und Raiffeisenbanken zu erwartende Vermögenswerte bestehen und sich die Nachforschungen auf einen abgrenzbaren geographischen Bereich beschränken; es wird also nicht bundesweit nach möglichen Bankverbindungen gesucht. Nach bereits aufgelösten Konten oder nach ehemaligen Vermögensgegenständen, die heute keinen Wert mehr aufweisen – wie zum Beispiel Kontoguthaben und Wertpapiere in Reichsmark-Währung oder in der Währung der ehemaligen DDR -, wird ebenfalls nicht gesucht. Ferner sind auf einen Stichtag oder einen bestimmten Zeitraum bezogene Recherchen nicht möglich. Nachforschungen erstrecken sich des Weiteren ausschließlich auf das Inland.
Auskunftsrecht nachweisen
Auskunftsrecht nachweisen
Für die Einleitung einer Kontonachforschung ist es zudem erforderlich, dass Sie Ihr Auskunftsrecht dem zuständigen Regionalverband durch ein geeignetes Dokument nachweisen. In Betracht kommt etwa ein Erbschein, ein Testament nebst Eröffnungsniederschrift, ein Betreuerausweis oder ein Testamentsvollstreckerzeugnis.
Kosten
Kosten
Bitte beachten Sie jedoch dabei, dass bei derartigen Nachforschungen durchaus auch Kosten anfallen können, deren Höhe vom Umfang der Anfrage abhängt. Sie sollten dies vorab mit dem in Frage kommenden Regionalverband abklären.
Kontaktadresse für Nachforschungen
Kontaktadresse für Nachforschungen
Baden-Württemberg
Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V.
MitgliederCenter
Heilbronner Straße 41
70191 Stuttgart
Telefon: (0711) 22213 – 0
anfragen@bwgv-info.de
www.bwgv-info.de
Bayern
Genossenschaftsverband Bayern e. V.
Bereich Bankwirtschaft und Verbundgeschäft
Türkenstrasse 22 - 24
80333 München
Telefon: (089) 2868 - 30
www.gv-bayern.de
Das Nachforschungsverfahren wird grundsätzlich auf den letzten Wohnsitz des Erblassers begrenzt oder auf das Bundesland, in dem die Konten vermutet werden. Um die Kontaktdaten des in Frage kommenden Regionalverbandes aufrufen zu können, wählen Sie auf der Karte das entsprechende Bundesland.