Kann ich von der Kundenbeschwerdestelle Rechtsauskünfte oder eine Stellungnahme bekommen?
Bitte beachten Sie, dass es sowohl der Geschäftsstelle als auch den Ombudspersonen nicht gestattet ist, gutachterliche Stellungnahmen zu vorgetragenen Rechtsfällen abzugeben oder Rechtsauskünfte zu erteilen
Fallen für ein Schlichtungsverfahren Kosten an?
Das Streitbeilegungsverfahren ist gebührenfrei. Sie müssen lediglich für Ihre eigenen Auslagen, wie z.B. Porto, Telefonkosten und ggf. Beratungskosten selbst aufkommen, da diese im Streitbeilegungsverfahren nicht ersetzt werden.
Gibt es besondere Fristen bei der Beantragung eines Streitbeilegungsverfahrens zu beachten?
Eine Frist für die Einlegung des Schlichtungsantrages gibt es grundsätzlich nicht. Wenn jedoch Ihr Anspruch gegen die Bank verjährt ist, kann auch die Kundenbeschwerdestelle nicht mehr helfen: Der Ombudsmann lehnt die Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens ab, wenn der Anspruch verjährt ist und die Bank die Einrede der Verjährung erhebt. Für die Dauer des Schlichtungsverfahrens gilt die Verjährung Ihres Anspruches gegenüber der Bank als gehemmt.
Kann eine andere Person einen Antrag in meinem Namen einlegen (Stellvertretung)?
Ja, Sie können sich im Schlichtungsverfahren auch vertreten lassen (z.B. durch einen Verwandten, Freund oder Rechtsanwalt), wenn der Vertreter einen Nachweis der Stellvertretungsmacht (Vollmacht) bei uns einreicht. Kosten, die durch die Vertretung entstehen, werden im Schlichtungsverfahren nicht erstattet.
Wie genau ist die Streitigkeit zu schildern?
Die Streitigkeit ist so genau zu schildern, dass ein Ombudsmann, der Ihre Geschäftsbeziehung überhaupt nicht kennt, den von Ihnen erhobenen Anspruch einer juristischen Überprüfung unterziehen kann. Alles, was rechtlich wesentlich ist, sollten Sie nicht unerwähnt lassen. Ansprüche sind auch der Höhe nach zu konkretisieren. Verlangen Sie beispielsweise die Erstattung von Kontoführungsgebühren, so sollten Sie darlegen, wann diese in welcher Höhe berechnet wurden und warum Sie deren Erstattung verlangen.
Welche Unterlagen muss ich einem Antrag auf Streitbeilegung beifügen?
Es sind diejenigen Unterlagen beizufügen, die der Streitmittler zur juristischen Überprüfung Ihres Anspruches benötigt. Dies sind die dem Streit zugrunde liegenden Verträge (zum Beispiel Darlehensvertrag, Zweckvereinbarungen, jegliche schriftlichen Vereinbarungen) sowie die zur Streitigkeit ergangene Korrespondenz mit der Bank. Bitte berücksichtigen Sie dabei, dass der Ombudsmann, der gegebenenfalls einen Schlichtungsvorschlag zu dem von Ihnen vorgetragenen Sachverhalt unterbreiten wird, keinerlei Vorkenntnisse bezüglich der zwischen Ihnen und der Beschwerdegegnerin bestehenden Geschäftsverbindung hat.
Kann ich die Kundenbeschwerdestelle anrufen?
Ja, aber: Bitte achten Sie darauf, dass wichtige Informationen stets schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle gerichtet werden, da das Verfahren ausschließlich schriftlich bzw. in Textform geführt wird. Telefonate sind in den meisten Fällen nicht zielführend. Wir dürfen Sie aufgrund unserer Neutralitätsverpflichtung auch nicht telefonisch beraten.
Was ist der Unterschied zu einem Gerichtsprozess?
Das Streitbeilegungsverfahren bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren individuellen Schlichtungsantrag schnell, unbürokratisch und kostenfrei zur Klärung vor eine unabhängige Stelle zu bringen. Das Streitbeilegungsverfahren findet im Gegensatz zu einem gerichtlichen Verfahren außerhalb der Öffentlichkeit statt. Das Urteil in einem Gerichtsprozess ist für alle Parteien bindend. Ein Schlichtungsvorschlag des Ombudsmannes hingegen kann jede Streitpartei ablehnen. Soweit der Antragsteller mit der Entscheidung der Ombudsperson nicht zufrieden ist, können auch nach Ausgang des Schlichtungsverfahrens die Gerichte angerufen werden.
Wo kann ich die Verfahrensregeln nachlesen?
Das Schlichtungsverfahren ist in der Verfahrensordnung der für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der genossenschaftlichen Bankengruppe geregelt. Die Verfahrensordnung finden Sie hier.